Maskenpflicht im Unterricht und baldige Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern,

 

nach einem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung wurde die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verändert.

Ab Montag, den 15.3.2021, sind alle Schülerinnen und Schüler, das schulische Personal, sowie alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, im Schulgebäude medizinische Masken, bzw. FFP2-Masken zu tragen.

Alltagsmasken (Stoffmasken) reichen nicht aus.

Geben Sie Ihrem Kind bitte eine entsprechende Maske mit.

 

Perspektivisch sollen an die Schülerinnen und Schüler Selbsttests zur freiwilligen Testung verteilt werden (2 Tests/Woche). Nach einer Auskunft durch die Senatsverwaltung vom 19.3.2021 wird die Verteilung erst nach den Osterferien beginnen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen                                         

 

Hans-Peter Föll

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